Auf der Jahreshauptversammlung im Juni 2022 wurde beschlossen, dass alle aktiven Mitglieder, die in die abgestimmte Altersgrenze (ab 18 und bis einschl. 67 Jahre (Stichtag: 31.12. des Vorjahres) fallen, im Jahr 6 Dienststunden und Jugendliche ab 16 Jahren (Stichtag: 31.12. des Vorjahres) 3 Dienststunden zu leisten haben (oder ersatzweise für den nicht geleisteten Dienst zahlen).
Das Geld aus den abgegoltenen Arbeitsstunden wird verwendet, um zum einen die jährlich vor der Saison fällige Platzrenovierung durchzuführen und zum anderen um erforderliche Arbeiten anderweitig beauftragen zu können.
Diese Dienststunden können variabel bei den mehrmals im Jahr samstags stattfindenden Arbeitseinsätzen auf der Anlage, bei diversen Veranstaltungen wie Saisoneröffnung bzw. -abschluss, Summernight, JAZZ-Frühschoppen, durch Absprache mit dem Platzwart oder in Form von Clubhausdienst erfolgen. Ein Aushang, an welchen Tagen Clubhausdienst benötigt wird und wie viele Stunden dafür anerkannt werden, wird rechtzeitig vor Beginn der Saison am Clubhaus ausgehängt.
Interessierte Mitglieder können sich zur Abstimmung der Arbeitseinsätze und Termin an unseren Platzwart oder Vorstand wenden.
Grundsätzlich können als Arbeitsdienst nur die vom Vorstand oder unserem Platzwart angesetzten Tätigkeiten anerkannt werden.
Sollte darüberhinaus Bedarf erkannt werden / Vorschläge bestehen, können uns diese natürlich auch sehr gerne mitgeteilt werden.
Nachträglich können unabgestimmte Tätigkeiten als Arbeitsdienst nur in begründeten Ausnahmefällen anerkannt werden.